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   VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610   

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VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610 (https://dejure.org/2009,56609)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2009 - 1 B 09.610 (https://dejure.org/2009,56609)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 1 B 09.610 (https://dejure.org/2009,56609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erforderlichkeit und Bestimmtheit der Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans; Abgrenzung Innen-/Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG vom 6.11.1968 a.a.O.; Beschluss vom 15.9.2005 ZfBR 2006, 54).

    Nach dem beim Augenschein gewonnenen, von den vorliegenden Plänen und Luftbildern bestätigten Eindruck sind für diese Einstufung vor allem zwei Punkte ausschlaggebend: Zum einen die Tatsache, dass sich auf den Grundstücken der Klägerin etwa an der Stelle, an der die "Häuser 5 und 6" geplant sind, mit dem auf beiden Grundstücken "querstehenden", als Maschinenhalle bzw. Garage sowie zum Wohnen genutzten zweigeschossigen Gebäude eine unmittelbar an die in "erster Reihe" stehenden Gebäude anschließende Bebauung befindet, die zumindest wegen der auf Dauer geduldeten - und damit auch im rechtlichen Sinn vorhandenen (vgl. BVerwG vom 6.11.1968 a. a. O.) - Wohnung bei der Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich zu berücksichtigen ist.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Eine - nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 NVwZ 1985, 747 = BayVBl 1985, 666).

    Aus diesem Grund erfordern es die öffentlichen Belange, bereits beim Vorhaben der Klägerin dem Ausgreifen der Bebauung in den Außenbereich entgegen zu treten (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 a. a. O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Andererseits ist ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben zulässig, wenn es trotz der Überschreitung keine "städtebaulichen Spannungen" hervorruft (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).
  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365

    Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; unbebaute Fläche am Ortsrand; Prägung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Der Sachverhalt ist nicht mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der dem von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil des Senats vom 19. März 2009 (1 B 08.365) zugrunde lag.
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG vom 6.11.1968 a.a.O.; Beschluss vom 15.9.2005 ZfBR 2006, 54).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Zwar sind Ausnahmen von dem grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff geboten, wenn bei dessen Verwendung der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung ersichtlich verfehlt würde (BVerwG vom 19.9.2002 BVerwGE 117, 50 = NVwZ 2003, 478 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG vom 2.3.2000 ZfBR 2000, 428); dazu können auch landwirtschaftliche oder erwerbsgärtnerischen Zwecken dienende Betriebsgebäude gehören (BVerwG vom 2.4.2007 ZfBR 2007, 480).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Ausnahmsweise können besondere Umstände, vor allem topographische Gegebenheiten dazu führen, dass unbebaute, an das letzte bebaute Grundstück anschließende Flächen noch zum Innenbereich zu zählen sind (BVerwG vom 4.1.1995 BRS 57 Nr. 93; vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    In entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann im gerichtlichen Verfahren von einem Verpflichtungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen werden, wenn die ursprünglich erhobene Verpflichtungsklage zulässig war, nach deren Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. BVerwG vom 27.3.1998 DVBl 1998, 896; vom 30.6.2004 DVBl 2004, 1294; BayVGH vom 30.3.2009 - 1 B 05.616 - juris; vom 28.5.2009 - 2 B 08.1971 - juris).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610
    Eine solche Klage erscheint jedenfalls hinsichtlich möglicher Entschädigungsansprüche nicht von vorneherein aussichtslos (vgl. BVerwG vom 8.12.1995 NJW 1997, 71; vom 21.10.2004 BRS 67 Nr. 124).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

  • VGH Bayern, 28.05.2009 - 2 B 08.1971

    Fortsetzungsfeststellungsklage; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis;

  • VG München, 08.11.2017 - M 9 K 16.4678

    Erfordernis eines gesonderten Befreiungsantrags

    Die Rechtsauffassung, dass kein Ausfertigungsmangel vorliegt, wird dadurch bestätigt, dass der mit diesem einfachen Bebauungsplan bereits zweimal befasste 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anstoß am Verfahrensgang genommen hat (BayVGH, B.v. 26.2.1998 - 1 B 95.1941 - juris; U.v. 30.7.2009 - 1 B 09.610 - juris).

    Unabhängig von alledem wird darauf hingewiesen, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals mit dem streitgegenständlichen Bebauungsplan beschäftigt hat (BayVGH, B.v. 26.2.1998 - 1 B 95.1941 - juris; U.v. 30.7.2009 - 1 B 09.610 - juris).

    Auch die neuere Entscheidung des BayVGH, U.v. 30.7.2009 - 1 B 09.610 - juris ändert daran nichts, da dort nur Ziff. 7 der 1. Änderung für unwirksam erklärt wurde.

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817

    Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung;

    Unabhängig davon, ob ein dem Gebäude angemessener "Gartenumgriff" noch als Teil des Innenbereichs anzusehen ist (so wohl BayVGH, U.v. 30.7.2009 - 1 B 09.610 - juris; Jäde in Jäde/Dirnberger/ Weiß, BauGB, 6. Aufl. 2010, § 34 Rn. 19; König, Baurecht, 5. Aufl. 2015, S. 220 Rn. 455), ist dies im vorliegenden Fall zu verneinen.
  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797

    Entstehen einer Splittersiedlung

    Insbesondere führt der vorhandene Garten nicht dazu, dass ein dem Gebäude angemessener Gartenumgriff noch als Teil des Innenbereichs anzusehen ist (so wohl BayVGH, U.v. 30.7.2009 - 1 B 09.610 - juris; Spieß in Jäde/Dirnberger, BauGB, 9. Aufl. 2018, § 34 Rn. 19; König, Baurecht, 5. Aufl. 2015, S. 220 Rn. 455).
  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 1 ZB 17.2545

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag wegen Nutzungsänderung eines Speichers in

    Zum einen handelt es sich dort um keine sichere Aussage ("dürfte"), zum anderen betrafen das Urteil vom 30. Juli 2009 (1 B 09.610) und der Beschluss vom 30. Juli 2009 eine Bebauung "in zweiter Reihe".
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